Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietgeräte
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters, die dem Mieter bekannt sind, sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
2. Dauer des Mietverhältnisses
a) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag an dem das Gerät zur Abholung durch den Mieter bereitgestellt wird oder zwecks Zustellung an diesen die Betriebsstätte verlässt.
b) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen und Zubehörartikeln auf dem Lagerplatz des Vermieters oder einem vereinbarten anderem Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Werden Schäden oder unterlassene Wartungen nach Rückgabe des Mietgegenstandes festgestellt, so verlängert sich die Mietzeit um die Dauer der erforderlichen Reparatur oder Wartungsarbeiten, wenn vom Vermieter nachgewiesen ist, dass die Schäden oder die unterlassenen Wartungen vom Mieter zu vertreten sind.
3. Berechnung des Mietpreises
a) Für die Berechnung des Mietpreises wird soweit nicht anderslautend ausgewiesen, eine Mietzeit von 24 Stunden und eine maximale Betriebsstundendauer von 8 Stunden zugrundegelegt.
b) Bei Überschreitung der maximalen Betriebsstundendauer fällt eine weitere Mietgebühr an. Die volle Mietgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn die maximale Betriebsstundendauer nicht ausgenutzt worden ist.
4. Zahlung der Mietpreise
a) Die Miete ist nach Ablauf der Mietzeit rein netto zzgl. jeweils gültiger MwSt. zu zahlen.
b) Der Vermieter ist berechtigt, jeweils nach 14 Tagen Mietdauer Zwischenabrechnungen zu erstellen.
c) Für den Fall, dass das gemietete Gerät erst nach dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wird, gelten für den Zeitraum zwischen Ende des Mietvertrages und tatsächlicher Beendung der Mietzeit die jeweils beim Vermieter geltenden Mietgebühren als vereinbart.
d) ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages nach schriftlicher Mahnung länger als 14 Kalendertage im Rückstand oder ging ein vom Mieter gegebener Wechsel zu Protest oder wurde ein Scheck nicht eingelöst, so ist der Vermieter berechtigt, das Gerät auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu Verfügen, ohne fristlos kündigen zu müssen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben bestehen, soweit sie nicht durch die Abholung gegenstandslos geworden sind; der Vermieter muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er nach Abzug der Kosten, die durch die Rückholung und weitere Verfügung entstanden sind, durch anderweitige Verwendung des Gerätes innerhalb der vereinbarten Vertragsdauer, insbesondere durch Neuvermietung erworben hat oder zu erwerben böswillig unterlässt.
e) Kommt der Mieter mit einer oder mehreren Mieten oder sonstigen Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, so sind vom Tage der Fälligkeit an bis zum Tage des Zahlungseinganges Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuell gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.
f) der Vermieter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen vor Beginn der Mietzeit eine Kaution bis zur Höhe des Neuwertes zu verlangen. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Die Kaution kann mit Forderungen des Vermieters aufgerechnet werden.
5. Hin- und Rücklieferung des Gerätes
a) Die Kosten für Hin- und Rücklieferung hat der Mieter zu tragen.
b) Bei Ablauf der Mietzeit hat der Mieter das Gerät zurückzuliefern.
c) Wird das Gerät verspätet zurückgesandt, kann der Vermieter vom Mieter über die Mietgebühr hinaus Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verlangen.
6. Unterhaltspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet:
a) das gemietete Gerät bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überanspruchung, Verlust, Untergang, Beschädigung, insbesondere durch Feuer, Wasser, Diebstahl, Vandalismus und Naturkatastrophen, in jeder Weise zu schützen,
b) für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Gerätes Sorge zu tragen,
c) notwendige Instandsetzungsarbeiten durch den Vermieter auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen, sofern der Mieter deren Notwendigkeit zu vertreten hat bzw. sie auf einer schuldhaften Verletzung der Obhutspflicht des Mieters beruhen.
7. Verletzung der Unterhaltspflicht
Wird das Gerät in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seiner im Absatz 6 vorgesehenen Unterhaltspflicht nicht nachgekommen oder das Gerät bei der Rückgabe durch anderweitige Einflüsse in einem nicht betriebsbereiten Zustand ist, so stellt der Vermieter den Umfang der Mängel und Beschädigungen fest und teilt diese dem Mieter mit. Die Kosten der zur Behebung der Mängel und Beschädigung erforderlichen Instandsetzungsarbeiten trägt der Mieter.
8. Sonstige Pflichten des Mieters
a) Der Mieter darf das Gerät weder verleihen noch weitervermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendeiner Art an dem Gerät einräumen.
b) Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über etwaige auftretende Unregelmässigkeiten bei dem Betrieb des Gerätes zu unterrichten. Die Rückführung eines defekten Gerätes zum Vermieter erfolgt auf Kosten des Mieters.
c) Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an einem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hievon unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls durch Einschreibebrief zu benachrichtigen. Auf die gleiche Weise ist der Dritte von der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen.
d) Den Angestellten und Beauftragten des Vermieters ist jederzeit Auskunft über den Standort der Geräte und Zutritt zu ihnen zu gewähren.
e) Verstösst der Mieter gegen die vorstehenden Bestimmungen, so ist er in jedem Fall verpflichtet, die Kosten für eine Wiedererlangung der Geräte zu tragen und darüber hinaus im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe Schadenersatz in Höhe des Neupreises zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches bleibt vorbehalten.
f)Sollte der Mieter während der Mietdauer, gleich an welcher Örtlichkeit, mit dem Gerät einen Schaden Dritter verursachen (an Personen oder an Sachgegenständen), so haftet insofern der Mieter für diesbezügliche Schäden oder Folgeschäden.
9. Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn
a) der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrechnung trotz Mahnung länger als 14 Kalendertage in Verzug ist,
b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters beantragt wurde,
c) der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters das Gerät oder einen Teil desselben trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt,
d) der Mieter ohne vorherige Zustimmung des Vermieters einem Dritten das Gerät weitervermietet oder überlässt oder Rechte aus diesem Vertrag abtritt oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumt.
10. Verlust der Mietgegenstände
a) Der Mieter haftet für den Untergang der Sache, für Verlust und Diebstahl sowie für die Beschädigung oder den vorzeitigen Verschleiss des Mietgegenstandes, sofern er das Ereignis zu vertreten hat bzw. das Ereignis auf eine Verletzung seiner Obhutspflicht zurückzuführen ist. Der Mieter ist in diesen Fällen nicht davon befreit, die vereinbarte Miete zu entrichten und die sonstigen in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen.
b) Tritt eines in a) genannten Ereignisse ein, so hat der Mieter den Vermieter hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten, in einer vom Vermieter einzusetzenden angemessenen Frist ist der Mieter verpflichtet nach Wahl des Vermieters entweder den Mietgegenstand auf seine Kosten durch den Vermieter wieder in den vertragsgemässen Zustand versetzen zu lassen oder an den Vermieter als Entschädigung sofort in einer Summe alle bis zum vertraglich vorgesehenen Mietende noch ausstehenden Mietraten und als Schadenersatz sofort in einer Summe den Zeitwert des Mietgerätes zu zahlen. Der Vermieter wird dabei die wirtschaftlich angemessene Alternative wählen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die an den Vermieter übermittelt werden, werden ausschliesslich zur Abwicklung unserer Vertragsbeziehungen gespeichert und verwendet und gegebenenfalls im Rahmen der Vertragsdurchführung an beteiligte Kooperationspartner/Erfüllungsgehilfen weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Die Daten werden unbeteiligten Dritten nicht zur Verfügung gestellt. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, erfolgt dies unter Einhaltung und Beachtung der entsprechenden Datenschutzgesetze. Das Überlassen von personenbezogenen Daten ist freiwillig. Sie haben das Recht, personenbezogene Daten jederzeit löschen zu lassen (Recht auf Widerruf).
12. Sonstige Bestimmungen
a) Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen vorstehender Bedingungen bedürfen der Schriftform
b) Sollten Bestimmungen der Vereinbarung aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
c) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderung von uns für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt sind.
d) Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten nach unserer Wahl der Sitz des Vermieters oder der Wohnsitz des Mieters als Gerichtsstand vereinbar. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
e) Beim Gebrauch sämtlicher Mietgeräte sind die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften sowie Sonderbedingungen zu beachten.
f) Die Mietgeräte sind im gereinigten Zustand zurückzugeben, ansonsten wir eine Reinigungsgebühr nach Zeitaufwand der Reinigung erhoben.
g) Für unsachgemässe Handhabung der Mietgeräte und ggf. daraus entstandene Schäden haftet der Vermieter nicht.
Stand: Janaur 2019